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Evaluation der Weiterbildung

Ärzte mit Weiterbildung zufrieden, trotz schwieriger Rahmenbedingungen

"Die meisten jungen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind grundsätzlich mit den Möglichkeiten und Angeboten ihrer Facharzt-Weiterbildung zufrieden. Sie beklagen aber, dass hohe Arbeitsbelastung, Bürokratie und Überstunden ihren Berufsalltag prägen.“ So fasste Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ergebnisse der ersten Befragungsrunde des Projektes Evaluation der Weiterbildung zusammen. Bei dem Projekt von Bundesärztekammer und Landesärztekammern haben fast 30.000 Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Online-Umfrage Auskunft über die Situation der Weiterbildung in Deutschland gegeben. Mit der wissenschaftlichen Auswertung der erhobenen Daten wurde die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) beauftragt, die seit rund 15 Jahren eine entsprechende Umfrage der Schweizer Ärztekammer begleitet.

Ärzte mit Weiterbildung zufrieden,  trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Elektronische Gesundheitskarte

Ärzte für freiwillige Online-Anbindung

Zu irreführenden Meldungen, die Organisationen der Leistungserbringer hätten der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt, erklärt Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer: „Meldungen, wonach die Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte und Zahnärzte) der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt haben, sind falsch. Richtig ist, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler auf der CeBIT auf technische Lösungen hingewiesen hat, nach denen die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten physikalisch getrennt vom Primärsystem erfolgen kann und die damit die Freiwilligkeit der Online-Anbindung von IT-Systemen in Arztpraxen ermöglichen. “

 Ärzte für freiwillige Online-Anbindung

Bundesverfassungsgericht

BÄK begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Als "wichtigen Beitrag auch zum besseren Schutz des Patient-Arzt-Verhältnisses“ hat Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Daten müssten "unverzüglich" gelöscht werden. Hoppe sagte im Deutschen Ärzteblatt (03.03.2010), jede berufliche Kommunikation des Arztes müsse vor staatlichem Zugriff geschützt werden. „Durch die vom Gesetzgeber veranlasste Vorratsspeicherung von Daten wurde einmal mehr das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient infrage gestellt.“

BÄK begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Studium

Hoppe: Neue Auswahlkriterien für Zugang zum Medizinstudium

Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, hat erneut die Entwicklung  neuer Auswahlkriterien für den Zugang zum Studienfach Medizin gefordert. Die Abiturnote dürfe nicht die wesentliche Bedingung bleiben. „Ob jemand für den Arztberuf geeignet ist, lässt sich nicht allein aus dem Schulzeugnis ablesen“, sagte der Ärztepräsident der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (27.02.2010). Die persönliche Leistungsbereitschaft sei ebenso wichtig wie die Begeisterung für den Beruf des Arztes. Viele junge Menschen mit weniger guten Schulnoten verstünden den Arztberuf als Berufung. Bei ihnen spiele Idealismus eine größere Rolle als bei manchem Einserkandidaten. „Wir brauchen einfach mehr junge Leute, die bereit sind, sich den Patienten zu widmen“, betonte der Ärztepräsident. „Dafür müssen wir den Weg ebnen.“

Hoppe: Neue Auswahlkriterien für Zugang zum Medizinstudium

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