|
Hauptnavigation
|
Sie befinden sich hier:
Home > Patienten
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
|
Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, wären lieber an einem vertrauten Ort und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen. Die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen standen im Mittelpunkt eines zweijährigen Arbeitsprozesses, den die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) im September 2008 in Gang gesetzt hatten. Rund 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante Institutionen haben jetzt am Runden Tisch die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ verabschiedet.
|
Patientenverfügung
|
Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer:
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille ist grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Für uns Ärztinnen und Ärzte steht außer Frage, dass jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen hat. Dies gilt in gleichem Maße für im Voraus geäußerte Willensbekundungen eines Patienten. Wichtig ist, dass dem Verfassen einer solchen Patientenverfügung eine ärztliche Beratung vorausgeht. Das Patientenverfügungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung bietet hier jedoch wenig Hilfestellung, weil konkrete Regelungen für eine ärztliche Beratung fehlen.
|
Patientensicherheit
|
„Die Sicherheit der Patienten steht für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland an erster Stelle. Das zeigen die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit. Das zeigt sich auch eindrucksvoll im europäischen Vergleich. Das System der Selbstverwaltung in Deutschland hat sich bewährt und wird seinen Aufgaben auch im Sinne der Patientensicherheit gerecht.“ Das sagte Dr. Günter Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Umsetzungsergebnisse der vom Rat der Europäischen Union am 5. Juni 2009 verabschiedeten Empfehlung zur „Sicherheit der Patienten und der Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen“. Zentrales Ergebnis der von der Bundesärztekammer herausgegebenen Analyse ist, dass sich Deutschland beim Ausbau von Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit auf dem richtigen Weg befindet und viele Ziele bereits erreicht hat.
|
Arzneimittelsicherheit
|
Arzneimittel können Leben retten und Leiden lindern. Doch die Arzneimitteltherapie birgt auch Risiken. Nach internationalen Studien sind schwere Arzneimittelzwischenfälle und Medikationsfehler ein relevantes Gesundheitsproblem, an dem in den Industrieländern vermutlich mehr Menschen versterben als im Straßenverkehr. Neben den Maßnahmen, die in den Arztpraxen und Krankenhäusern selbst getroffen werden können und sollen, kann auch eine verstärkte Einbeziehung und Mitarbeit der betroffenen Patientinnen und Patienten die Risiken der Arzneimitteltherapie vermindern. Ein gemeinsames Merkblatt wichtiger Organisationen und Interessenvertretungen im Gesundheitswesen soll dies unterstützen.
|
Checkliste für gute Arztpraxis
|
Jeder Patient möchte von seinem Arzt nicht nur qualifiziert behandelt, sondern auch mit all seinen Bedürfnissen und Sorgen wahrgenommen werden. Wer auf der Suche nach einer Arztpraxis ist, die das bietet, kann die Checkliste „Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?“ zu Rate ziehen. Sie ist jetzt in dritter, überarbeiteter Auflage erschienen.
|
Individuelle Gesundheitsleistungen
|
Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz „IGeL“. Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Untersuchungen zur Früherkennung des Grünen Stars, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt. Mit der Patientenbroschüre „Individuelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten“ gibt die Bundesärztekammer Antworten auf häufig gestellte Fragen zum korrekten Umgang mit diesen Selbstzahlerleistungen.
|
Behandlungsfehler
|
Die Broschüre Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern ist jetzt auch in englischer Sprache erschienen. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine unabhängige Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlern. Die Broschüre soll dazu beitragen, den Vorurteilen fundierte Fakten des tatsächlichen Ablaufs der außergerichtlichen Streitbeilegung vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entgegenzusetzen.
|
Patientenmerkblatt
|
Als schwer verständlich empfinden viele Patienten die Bestimmungen zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Regelungen zur Kostenerstattung durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen. Mit den Erläuterungen in diesem Merkblatt soll in komprimierter Form über die wichtigsten Aspekte der Abrechnung privatärztlicher Leistungen informieren.
|
zum Anfang der Seite
© Bundesärztekammer
|
Kontext-Informationen der Seite
Richtlinien zur Organtransplantation
|