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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen

Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, wären lieber an einem vertrauten Ort und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen. Die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen standen im Mittelpunkt eines zweijährigen Arbeitsprozesses, den die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) im September 2008 in Gang gesetzt hatten. Rund 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante Institutionen haben jetzt am Runden Tisch die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ verabschiedet.

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen

Patientenverfügung

Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer:

Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille ist grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Für uns Ärztinnen und Ärzte steht außer Frage, dass jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen hat. Dies gilt in gleichem Maße für im Voraus geäußerte Willensbekundungen eines Patienten. Wichtig ist, dass dem Verfassen einer solchen Patientenverfügung eine ärztliche Beratung vorausgeht. Das Patientenverfügungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung bietet hier jedoch wenig Hilfestellung, weil konkrete Regelungen für eine ärztliche Beratung fehlen.

Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz

Patientensicherheit

Jonitz: Deutschland bei Patientensicherheit vorbildlich

„Die Sicherheit der Patienten steht für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland an erster Stelle. Das zeigen die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit. Das zeigt sich auch eindrucksvoll im europäischen Vergleich. Das System der Selbstverwaltung in Deutschland hat sich bewährt und wird seinen Aufgaben auch im Sinne der Patientensicherheit gerecht.“ Das sagte Dr. Günter Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Umsetzungsergebnisse der vom Rat der Europäischen Union am 5. Juni 2009 verabschiedeten Empfehlung zur „Sicherheit der Patienten und der Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen“. Zentrales Ergebnis der von der Bundesärztekammer herausgegebenen Analyse ist, dass sich Deutschland beim Ausbau von Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit auf dem richtigen Weg befindet und viele Ziele bereits erreicht hat.

Jonitz: Deutschland bei Patientensicherheit vorbildlich

Arzneimittelsicherheit

Sichere Arzneimitteltherapie – acht wichtige Regeln, die Patienten bei der Anwendung von Arzneimitteln beachten sollten

Arzneimittel können Leben retten und Leiden lindern. Doch die Arzneimitteltherapie birgt auch Risiken. Nach internationalen Studien sind schwere Arzneimittelzwischenfälle und Medikationsfehler ein relevantes Gesundheitsproblem, an dem in den Industrieländern vermutlich mehr Menschen versterben als im Straßenverkehr. Neben den Maßnahmen, die in den Arztpraxen und Krankenhäusern selbst getroffen werden können und sollen, kann auch eine verstärkte Einbeziehung und Mitarbeit der betroffenen Patientinnen und Patienten die Risiken der Arzneimitteltherapie vermindern. Ein gemeinsames Merkblatt wichtiger Organisationen und Interessenvertretungen im Gesundheitswesen soll dies unterstützen.

Sichere Arzneimitteltherapie – acht wichtige Regeln, die Patienten bei der Anwendung von Arzneimitteln beachten sollten

Checkliste für gute Arztpraxis

Hilfe bei der Suche nach guter Arztpraxis

Jeder Patient möchte von seinem Arzt nicht nur qualifiziert behandelt, sondern auch mit all seinen Bedürfnissen und Sorgen wahrgenommen werden. Wer auf der Suche nach einer Arztpraxis ist, die das bietet, kann die Checkliste „Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?“ zu Rate ziehen. Sie ist jetzt in dritter, überarbeiteter Auflage erschienen. 

Hilfe bei der Suche nach guter Arztpraxis

Individuelle Gesundheitsleistungen

Zehn Fragen – zehn Antworten zum Thema IGeL

Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz „IGeL“. Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Untersuchungen zur Früherkennung des Grünen Stars, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt. Mit der Patientenbroschüre „Individuelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten“ gibt die Bundesärztekammer Antworten auf häufig gestellte Fragen zum korrekten Umgang mit diesen Selbstzahlerleistungen.

Zehn Fragen – zehn Antworten zum Thema IGeL

Behandlungsfehler

Broschüre Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern - jetzt auch in englischer Sprache

Die Broschüre Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern ist jetzt auch in englischer Sprache erschienen. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine unabhängige Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlern. Die Broschüre soll dazu beitragen, den Vorurteilen fundierte Fakten des tatsächlichen Ablaufs der außergerichtlichen Streitbeilegung vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entgegenzusetzen.

Broschüre Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern - jetzt auch in englischer Sprache

Patientenverfügung

Ärzte empfehlen Beratungsgespräch vor Erstellung einer Patientenverfügung

 Die Ärzteschaft empfiehlt Patienten, vor Abfassung einer vorsorglichen Willenserklärung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. „Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nicht abnehmen, wohl aber über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben, berichten“, heißt es in den heute vorgestellten „Empfehlungen der Bundesärzte­kammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärzte­kammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patienten­verfügung in der ärztlichen Praxis“.

Ärzte empfehlen Beratungsgespräch vor Erstellung einer Patientenverfügung

Patientenmerkblatt

Patientenmerkblatt zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen

Als schwer verständlich empfinden viele Patienten die Bestimmungen zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Regelungen zur Kostenerstattung durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen. Mit den Erläuterungen in diesem Merkblatt soll in komprimierter Form über die wichtigsten Aspekte der Abrechnung privatärztlicher Leistungen informieren.
 

Patientenmerkblatt zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen

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