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Sie befinden sich hier: Home > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > Februar 2010 > Richtigstellung der Bundesärztekammer Richtigstellung der Bundesärztekammer zum Bericht des Focus vom 01.02.2010: „Mehr Methadon für den Hausgebrauch“Berlin, 01.02.2010 In der heutigen Ausgabe des Focus (01.02.2010) wird unter der Überschrift „Mehr Methadon für den Hausgebrauch“ der Eindruck erweckt, die derzeit in Überarbeitung befindlichen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger würden es substituierenden Ärzten zukünftig erlauben, sich nicht mehr an die Bestimmungen des Betäubungsmittel- oder des Arzneimittelgesetzes zu halten. Diese Aussage deckt sich nicht mit den Arbeitsergebnissen der vom Vorstand der Bundesärztekammer eingesetzten Expertenkommission zur Novellierung der Substitutionsrichtlinien. Vielmehr achtete die Kommission sehr genau darauf, dass für jede der vorgesehenen Neuregelungen die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes, der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie des Arzneimittelgesetzes strengstens eingehalten werden. Um dies sicherzustellen hat es ein Stellungnahmeverfahren der Landesärztekammern sowie eine abschließende Begutachtung durch die gemeinsame Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung gegeben. Die Ergebnisse dieser Abstimmungsprozesse sind in den Richtlinien-Entwurf eingearbeitet worden. Eine abschließende Beratung und Abstimmung im Vorstand ist für Februar vorgesehen. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 10.02.2010 |
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